VERPACKUNGSDATENBLATT
Adventskalender · Informationen zur Verpackung und Entsorgung
info@tinischnickschnack.de · www.tinischnickschnack.de
Produkt- und Verpackungsdaten
| Produkt | Adventskalender |
|---|---|
| Verpackung | Papier-/Karton-basierte Kalenderbox mit 24 Fächern |
| Gewicht | ca. 1,4 kg pro Stück |
| Grundmaterial | Papier und Karton |
| Deckel / Box Cover | 157 g/m² glänzendes Papier + 1.200 g/m² Karton |
| 24-Fächer-Innenteil | 350 g/m² Artcard-Papier/Karton |
| Druck | Bean Ink / Druckfarbe auf pflanzlicher Basis (Lieferantenangabe) |
| Oberfläche | matte BOPP-Laminierung |
| Verklebung | wasserbasierter Klebstoff / Water Glue |
| FSC | FSC-C193989; Zertifikatscode RR-COC-002820; gültig bis 28.08.2028 |
Material- und Prüfhinweise
- Für Papier/Karton liegen Lieferantennachweise zur Materialbasis vor.
- Für die Druckfarbe liegt der SGS Test Report NAP202509017101E (September 2025) vor.
- Für die Mattlaminierung liegt eine SGS-Unterlage zum BOPP MATTE FILM vor. Diese Unterlage ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und kein eigenständiger Nachweis der Recyclingfähigkeit des fertigen Verbundprodukts.
- Für den wasserbasierten Klebstoff liegen SGS-Prüfberichte zu ausgewählten chemischen Parametern vor; die dort untersuchten Stoffe wurden in den vorgelegten Berichten mit ND (Not Detected) ausgewiesen.
- Für die Lieferkette liegt ein gültiger FSC-Nachweis FSC-C193989 vor. Die konkrete FSC-Kennzeichnung der einzelnen Verpackung richtet sich nach der tatsächlichen Lieferkettendokumentation.
Entsorgung
Bitte die Verpackung vollständig entleeren und entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorgaben entsorgen.
Papier-/Kartonbestandteile gehören grundsätzlich in die Altpapiersammlung, soweit die örtlichen Vorgaben dies vorsehen. Laminierte oder mit anderen Materialien verbundene Bestandteile können je nach örtlichem Entsorgungssystem anders behandelt werden. Bitte lokale Vorgaben beachten.
Hinweis zur PPWR
Dieses Datenblatt informiert Verbraucher über die Zusammensetzung und die vorliegenden Nachweise der Verpackung. Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gilt seit dem 12.08.2026. Die vorgelegten Lieferantennachweise beziehen sich teilweise auf einzelne Materialien bzw. Komponenten. Sie stellen nicht automatisch einen vollständigen Nachweis der PPWR-Konformität des fertig zusammengesetzten Verpackungssystems dar. Die Bewertung der Recyclingfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.

